Die technische Prüfung Ihrer hochwertigen Anlagen zur Werterhaltung und Gewährleistung der Sicherheit ist mindesten einmal jährlich vorgeschrieben und wird mit der Wartung vorgenommen.
Die Wartungen werden entsprechend der UVV durchgeführt. Die genaue Regelung hierzu trifft der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin in den Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232 .
Die Ausführung der Wartung wird in das zur Anlage gehörende Prüfbuch ( BGG 950 ) eingetragen, welches sich am Ort befinden sollte.
Gleichzeitig mit der Wartung führen wir den technische Pflegedienst durch.
Mit Abschluss des Wartungsvertrages stellen wir unseren 24h-Notdienst-Service zur Verfügung.
Die Ausstellung eines neuen Prüfbuches, welches für jede kraftbetätigte Toranlage vorgeschrieben ist, erfolgt auf Grundlage der BGG 950.
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